Reglement


Technisches Reglement Seifensause Bevensen
Beschreibung der Fahrzeugparameter:
• Die nachfolgend genannten Parameter werden vom Veranstalter vor der Zulassung des Fahrzeuges zur Teilnahme am Rennen Überprüft (Technische Abnahme). Der Anmelder hat sein Fahrzeug zur Technischen Abnahme vor dem Rennen beim Veranstalter vorzuführen.
Geschlossenes oder offenes Fahrzeug erlaubt.
• Es gilt Helmpflicht für den Fahrer.
Zudem ist das Tragen von langärmeliger, fester Oberbekleidung, Handschuhen und festem Schuhwerk vorgeschrieben.
• Sitzposition des Fahrers: aus Sicherheitsgründen ist nur eine Sitzposition des Fahrers mit den Füßen in Fahrtrichtung erlaubt. Der Pilot muss sicher und mit ausreichend Halt im Fahrzeug sitzen können.
• Maximale Länge des Fahrzeuges: 2,75m
• Das Fahrzeug muss über mindestens drei Räder bestehen, von denen zwei lenkbar sind
• Maximale Spurweite und/oder Fahrzeugbreite (Außenkanten Achse): 1,20m
Minimale Spurweite und/oder Fahrzeugbrite (Außenkante Achse): 50cm
Minimale Bodenfreiheit (Unterseite Bodenplatte): 7
• Gewicht: Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf 150 kg nicht übersteigen
• Die Achsen müssen mit den tragenden Teilen des Fahrzeuges (Bodenplatte oder Rohrrahmen) fest verbunden sein
• Bei offenen Karosserieformen ist darauf zu achten, dass keine Teile im Bereich des Fahrers verbaut werden, die zu Verletzungen bei Kollision oder Sturz führen können.
• Eine Polsterung der Kanten der Seifenkiste ist vorgeschrieben. Sonstige scharfe Kanten müssen abgerundet sein.
• Lenkung: Die Lenkeinheit muss stabil und fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Der Veranstalter behält sich den Test der Lenkfähigkeit auf der Strecke vor.
• Bremseinrichtung: Die Bremseinrichtung muss so ausgelegt sein, dass sie die Seifenkiste ausreichend schnell zum Stehen bringt. Der Veranstalter des Rennens behält sich den Test der Bremsanlage vor Rennstart vor.
• Zusatzantriebe: Die Seifenkisten dürfen über keinerlei Antrieb durch Körperkraft oder motorgetriebene
Antriebseinhalten beinhalten. Wird ein Antrieb jeglicher Art vom Veranstalter am Rennort festgestellt, wird dieses Fahrzeug nicht zugelassen.
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Reglements vor. Sollten Änderungen nötig sein, werden diese den angemeldeten Teilnehmern bekannt gegeben.
Der Veranstalter behält sich das Recht zur Aufforderung von Nachbesserungen an den Teilnehmer-Fahrzeugen vor, wenn sie nicht den im Reglement genannten Anforderungen entsprechen. Teilnehmer werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, wenn dessen Fahrzeuge nach der Nachbesserung immer noch nicht den im Reglement genannten Anforderungen entsprechen oder gravierende Sicherheitsmängel bei der Technischen Abnahme aufweisen




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